Alle Krankenversicherungen bezahlen bei beliebig vielen Psychotherapeut/Innen aller Methoden 2 Sprechstunden und
4 Probesitzungen.
Denn die wichtigste Vorraussetzung für einen Therapieerfolg liegt darin, dass Sie sich gut aufgehoben und
verstanden fühlen.
Erst wenn Sie sich für eine Therapieform und eine Therapeutin entschieden
haben, stellen Sie mit ihm oder ihr zusammen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse
auf eine Psychotherapie. Bei einer Langzeittherapie muss Ihre Therapeutin Ihrem
Antragsformular einen ausführlichen Bericht mit Therapieplan in einem mit Chiffre
versehenen verschlossenen Umschlag beifügen, der dann von einem
ärztlichen oder psychologischen Fachgutachter irgendwo in Deutschland anonym
beurteilt wird. Danach bekommen Sie per Post von Ihrer Kasse Bescheid, ob und
wieviel Psychotherapie für Sie entsprechend den in der Gesetzlichen Krankenversicherung
geltenden PSYCHOTHERAPIERICHTLINIEN bzw. gemäss den Versicherungsbedingungen Ihrer
Privaten Versicherung bewilligt wird.