Sprechstunden und probatorische Sitzungen

Alle Krankenversicherungen bezahlen bei beliebig vielen Psychotherapeut/Innen aller Methoden 2 Sprechstunden und
4 Probesitzungen. Denn die wichtigste Vorraussetzung für einen Therapieerfolg liegt darin, dass Sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen.

Antragsverfahren

Erst wenn Sie sich für eine Therapieform und eine Therapeutin entschieden haben, stellen Sie mit ihm oder ihr zusammen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine Psychotherapie. Bei einer Langzeittherapie muss Ihre Therapeutin Ihrem Antragsformular einen ausführlichen Bericht mit Therapieplan in einem mit Chiffre versehenen verschlossenen Umschlag beifügen, der dann von einem ärztlichen oder psychologischen Fachgutachter irgendwo in Deutschland anonym beurteilt wird. Danach bekommen Sie per Post von Ihrer Kasse Bescheid, ob und wieviel Psychotherapie für Sie entsprechend den in der Gesetzlichen Krankenversicherung geltenden PSYCHOTHERAPIERICHTLINIEN bzw. gemäss den Versicherungsbedingungen Ihrer Privaten Versicherung bewilligt wird.